Deutscher Landwein bezeichnet Wein der zweitniedrigsten Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Die Mindestmostgewichte liegen bei mindestens 5,5 Vol-% Alkohol, oder 47° Oechsle. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie Wein g.g.A. (Wein mit geschützter geographischer Angabe)
Landwein, ein oftmals unterschätztes Mitglied der Wein-Hierarchie, bietet eine bemerkenswerte Balance zwischen Qualität und Preis. Als Zwischenstufe zwischen Tafelwein und Qualitätswein kann Landwein als das Bindeglied in der Welt des Weins betrachtet werden.
Diese Kategorie beinhaltet weitaus strengere Anforderungen an die Herstellung als Tafelweine, was sich in einer höheren Qualität niederschlägt. In Deutschland ist für die Produktion von Landweinen zum Beispiel vorgeschrieben, dass nur bestimmte Rebsorten verwendet werden dürfen und der Most einen gewissen Mindestalkoholgehalt aufweisen muss.
Zudem müssen Landweine aus zugelassenen Anbaugebieten stammen und dürfen keinen Zusatz von Zucker oder aromatischen Stoffen enthalten. Die geschmackliche Vielfalt dieser Weinkategorie ist beeindruckend. Je nach Herkunftsregion können sowohl leichte und Fruchtige Weiß- wie auch vollmundige Rot- oder zarte Rosé-Landweine produziert werden. Sie sind oft charakterisiert durch ihre regionale Typizität und können dem Genießer einen authentischen Einblick in die jeweiligen Terroirs bieten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Landwein ein qualitativ hochwertiger Begleiter für den Alltag ist - unkompliziert, vielseitig und preislich attraktiv. Daher sollte man ihn nicht unterschätzen sondern als eine lohnende Entdeckungsreise im Weinregal betrachten.